Die Bedeutung der elektronische Patientenakte und wie funktioniert sie

Alles wird immer digitaler. Im Alltag wird genau dies immer stärker spürbar. Mittels App können eigene Gesundheitsdaten sinnvoll und übersichtlich verwaltet werden.

Krankenkassen, wie unter anderem die Barmer und die AOK sind bei dieser Entwicklung vorbildlich und versuchen schon seit langer Zeit, mit den Patienten digital zu kommunizieren. Doch nicht nur die Barmer und die AOK sind hier Vorreiter. Immer mehr Krankenkassen versuchen, wichtige Arbeitsschritte zu digitalisieren. Auch die TK ist für den digitalen Kommunikationsweg bekannt, was im besonderen Maße die Patienten erfreut. So wirbt die TK damit, durch die elektronische Patientenakte alle relevanten und sensiblen Daten an Ort und Stelle zu haben.

Genau dies ist auch der Punkt, warum sich das Gesundheitswesen insgesamt immer stärker auf die digitale Patientenakte einstellen sollte. Hier können alle nur profitieren. Dies betrifft das Pflegepersonal in der Klinik und auch den Arzt. So kann man als Arzt in der jeweiligen Klinik wesentlich leichter mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung treten.

Was genau ist die elektronische Patientenakte?

Zunächst solltest du noch einige wichtige Dinge verinnerlichen, bevor du dich mit diesem Thema noch tiefgründiger beschäftigst. Patientenakten, die elektronisch geführt werden, können durchaus ganz unterschiedlich benannt werden. Dennoch ist eigentlich immer das Gleiche gemeint. Häufig wird hier auch von EPA, E Patientenakte oder Gesundheitsakte digital gesprochen.

Was hier enthalten ist, lässt sich eigentlich recht leicht definieren. Zunächst geht es darum, die wesentlichen Stammdaten zu speichern. Dies kennt man ebenso von der Gesundheitskarte des Patienten. Dabei geht es natürlich um den Namen, das Alter und die Anschrift des Versicherten. Ebenso lassen sich der behandelnde Arzt und die zuständige Krankenkasse inklusive der Nummer des Patienten in solchen elektronisch geführten Patientenakten speichern. Auch Laborwerte oder Vorerkrankungen lassen sich mittels E Patientenakte sicher speichern. Streng genommen lassen sich in einer solchen Krankenakte alle Daten einsehen, die auch in der analogen Krankenakte gespeichert werden können. Doch wo früher die typischen Kladden auf den Stationen der Kliniken dominierten, sind es heute die E Patientenakten, die vor allem dafür verantwortlich sind, dass der allgemeine Arbeitsalltag um ein Vielfaches erleichtert wird. Die digitale Patientenakte ist daher der neue Standard im Gesundheitswesen. Gerade in Zeiten von Personalmangel war es wichtig geworden auch im Gesundheitswesen endlich digital zu werden und somit die Arbeit wo es nur geht zu erleichtern.

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Warum werden Patientenakten überhaupt elektronisch geführt? Welche Vorteile bringt die EPA?

Hier kommen eine ganze Vielzahl von Gründen infrage, die ohne jeden Zweifel für die E Patientenakte sprechen. Sicherheit ist hier ein wohl auch ein ganz wesentlicher Punkt. Schwer lesbare Schriften, die bisher in vielen Patientenakten zu finden waren, gehören nun der Vergangenheit an. Auch lose Blätter, die unter Umständen einfach verschwinden, sind durch die EPA ausgeschlossen. Bedenke diesbezüglich auch die einfache Weitergabe von Patientenunterlagen. So können die Patientenunterlagen auf Wunsch auch per PDF gespeichert und ausgedruckt werden. Zudem lassen sich die Patientenunterlagen auch im Format PDF sehr leicht als Mail versenden.

Doch welche Vorteile kommen noch auf, wenn man die Patientenakten elektronisch führt? Je besser Ärzte und andere Leistungserbringer über die Krankengeschichte eines Patienten Bescheid wissen, desto effizienter und zielgerichteter können sie die geeignete Behandlung auswählen. Eine solche EPA ist diesbezüglich eine wichtige und aufschlussreiche Informationsquelle. Die elektronisch geführte Krankenakte verbindet die Versicherten mit Ärzten, Apotheken und die in den Prozess involvierten Kliniken. Auch die digitale Patientenakte App kann hier eine wichtige Hilfe sein. Wie bereits erläutert, lassen sich die Daten elektronisch sicher speichern und auch ebenso nach einem festgelegten Muster übermitteln. Auch die digitale Patientenakte App lässt sich mit einem solchen Muster recht einfach führen. Warum die digitale Patientenakte App ein zusätzlicher Gewinn ist, lässt sich ebenfalls leicht erkennen. Hier kann man die Daten auch ganz leicht auf dem Smartphone und dem Tablet anfordern und einsehen.

Viele Arbeitsschritte, die bisher in rein analoger bzw. Papierform ganz besonders mühselig durchgeführt werden mussten, können mit der modernen und gut strukturierten EPA digitalisiert und vereinfacht werden.

Wie kann die Digitalisierung der Krankenakte geschehen? Welche Fragen treten im Rahmen der Nutzung auf?

Die EPA oder auch Gesundheitsakte wirft durchaus auch einige Fragen auf:

– Elektronische Patientenakte ab wann Pflicht?

– Wem gehört die Patientenakte?

– Wie Patientenakte anfordern?

– Wann werden Patientenakten vernichtet?

– Wer darf Patientenakte einsehen?

Zur Sicherheit kann man die EPA bzw. Gesundheitsakte nur mittels PIN einsehen, anfordern oder Änderungen vornehmen. Auch ein Vernichten der Gesundheitsakte ist nicht einfach möglich. Der Personenkreis, der mit Zustimmung und Zugangsberechtigung (also mittels PIN) des Versicherten die EPA einsehen, anfordern und ändern kann, ist gesetzlich streng geregelt. Die jeweils betreffenden Patienten können die digital geführten Akten für Ärzte, Therapeuten, sowie zuständige Apotheken und andere an der Behandlung beteiligte Personen ausstellen. Die Sicherheit ist also auch auf digitalem Wege gegeben. Skeptiker der EPA haben bisher versucht das Thema Sicherheit in den Fokus zu stellen und behauptet, dass hier ein Mangel vorliegen würde. Durch die Nutzung der PIN ist dies jedoch ausgeschlossen.

Doch wem gehört nun eigentlich die EPA und wer darf diese einsehen und anfordern? Die digitale Patientenakte gehört in erster Linie dem Patienten selbst. Mit der Zustimmung des Patienten kann das Krankenhaus nicht nur Daten einsehen und weiterleiten, sondern zum Beispiel auch Informationen vernichten. Ein besonders berühmtes Beispiel ist hier die Änderung von Stammdaten. So kann sich die zuständige Krankenkasse oder auch die Anschrift des Patienten ändern. Der Patient kann die Daten dann wiederum entsprechend für das Krankenhaus oder den behandelnden Arzt freigeben. Seit dem 1. Juli 2021 mussten sich alle zuständigen Leistungserbringer mit allen für die elektronische Patientenakte nötigen Komponenten ausstatten, damit die Weitergabe aller Informationen reibungslos über die Bühne gehen kann und insbesondere dem Patienten keine Nachteile entstehen.

In Bezug auf die EPA sollte auch die jeweilige Aufbewahrungsfrist nicht aus den Augen verloren werden. Dies ist jedoch ein wenig kniffliger. Zu bedenken ist hier auch, dass es nicht eine feste Aufbewahrungsfrist für alle Dokumente gibt, die gleichermaßen gilt. Es kommt stets auf die Art der Dokumente an. Ärztliche Dokumente und Aufzeichnungen sind generell für eine Dauer von 10 Jahren aufzubewahren. Bei Röntgenuntersuchungen und Behandlungen im Rahmen der Strahlentherapie können sich allerdings noch weitaus längere Fristen ergeben. Hier ist von 30 Jahren auszugehen. Ist man sich unsicher, kann auch ein Anwalt für Medizinrecht ein kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner sein.

Elektronische Patientenakte widersprechen? Ist das möglich?

Prinzipiell kann man der elektronisch geführten Patientenakte auch im Nachhinein widersprechen. Dies soll heißen, dass diese zunächst erst einmal angelegt wird und in diesem Moment nicht nach der Einwilligung des Patienten gefragt wird. Da die EPA jedoch noch recht neu ist und der ein oder andere Patient bisher noch nicht davon bemerkt hat, sind die Erfahrungen in diesem Bereich noch nicht besonders ausgeprägt. In jedem Fall lässt sich der Zugriff auf die Akte auf Wunsch des Patienten begrenzen. Bei Fragen zum Thema Widerspruch kann man sich zudem auch an die zuständige Krankenkasse wenden.

Du hast weiterhin Fragen zum Thema digitale Patientenakte? Gern kannst du uns diesbezüglich für eine kostenlose Beratung beanspruchen!

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